Allgemeine Geschäftsbedingungen der Factor Design GmbH & Co. KG

 

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Für alle Vereinbarungen und Leistungsbeziehungen zwischen der FACTOR DESIGN GMBH & CO KG, Schulterblatt 58, 20357 Hamburg (nachstehend: „FACTOR“ oder „wir“) und unseren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ih-rer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Sie gelten ferner in ihrer jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für sämtliche künfti-gen Aufträge und Leistungen in der Geschäftsbeziehung, auch wenn Sie nicht nochmals gesondert erwähnt werden. Abweichenden Bedin-gungen oder Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Wir erbringen unsere Leistung ausschließlich für unternehmerisch tätige Kunden oder Behörden bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts.

 

Grundlagen

 

  1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung unseres verbindlichen Angebots durch den Kunden oder durch Bestätigung oder auftragsgemäße Ausführung einer verbindlichen Anfrage des Kunden unsererseits zustande. Vertragsgegenstand ist die jeweils vereinbarte Leistung. Zu-sätzliche und nicht ausdrücklich benannte Leistungsbestandteile schulden mir nur, soweit sie als wesentliche Vertragspflicht zur Erfüllung des jeweiligen Vertragszwecks unabdingbar sind.
  2. Unterbreiten wir dem Kunden, insbesondere auch im Rahmen einer Geschäftsbeziehung, Vorschläge oder Angebote, die der Kunde dann mit Dritten umsetzt, so vergütet uns der Kunde die Erstellung des Konzepts/Vorschlags angemessen nach Maßgabe nachstehender Num-mer I. 7 dieser AGB. 
  3. Unsere Preis- und Kostenangaben verstehen sich im Zweifel stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Lizenzmateri-al, Schriften, Standard-Software und sonstiges Fremdmaterial sind in Angeboten und Kostenaufstellungen vorbehaltlich abweichender Kennzeichnung nicht enthalten.
  4. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung unserer Leistung, wobei die Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten, sich nicht un-mittelbar aus der Beauftragung ergebenden Zweck der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform bedarf. 
  5. Bei kreativ-gestalterischen Auftragsinhalten besteht für uns im Rahmen des Auftrags nach pflichtgemäßem Ermessen Gestaltungsfrei-heit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist. 
  6. Die Erzielung eines über die unsere eigentliche Leistung hinausgehenden Erfolges, wie z.B. Bekanntheit, Umsätze, Reichweiten, Kun-denzahlen, Suchmaschinenpositionierungen o.ä. schulden wir nicht. Die Einbeziehung von besonderen technischen, ökonomischen oder medialen Rahmenbedingungen und sonstigen technischen oder logistischen oder anderen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
  7. Nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sind vom Kunden angemessen zu vergüten. Als angemessen gelten im Zweifelsfall die Regelsätze von FACTOR.partners, soweit solche Regelsätze nicht bestehen oder sich als nicht angemessen erweisen, die Regelungen des jeweils gültigen Vergütungs-Tarifvertrages oder der einschlägigen Branchen-Honorartabellen, sofern solche generellen Regelungen nicht bestehen, die für Hamburg branchenüblichen Ver-gütungssätze für vergleichbare Leistungen professioneller Agenturen. 
  8. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten, Anpassungen und Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängel-beseitigung handelt. Wir schulden vorbehaltlich abweichender Regelung oder Vereinbarung einen Basisvorschlag und eine Korrekturschleife.
  9. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Ein etwaiger Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung schließen wir gerne auf besonderen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten ab. Angemessene Reise- und Fahrtkosten sind vom Kunden zu erstatten, soweit die Reise bzw. Fahrt zum Zweck der Vertragserfüllung und mit Billigung des Kunden erfolgte oder unter Berücksichtigung des Auf-wands und der Effektivität alternativer Übermittlungs- oder Kommunikationsarten erforderlich war. Bei der Bereitstellung oder Übermittlung von Daten sind wir bis zur Datenübergabe der von uns zu verantwortenden Infrastruktur an das Übermittlungsnetzwerk verantwortlich. Für Fehler des Übertragungsnetzwerkes oder Umstände, die in zwischengeschalteten Stellen oder Endpunkten des Übertragungsnetzwerkes eintreten, sind wir nicht verantwortlich. Der Kunde ist dafür verantwortlich seine Infrastruktur so einzurichten, dass von uns übermittelte Daten im notwendigen Umfang sowie innerhalb der erforderlichen Zeit entgegengenommen werden können. Das betrifft insbesondere die Bereitstellung ausreichender Speicherplatzkontingente und die richtige Konfiguration von Sicherheitsvorrichtungen. 
  10. Die Aufbewahrung von Unterlagen und anderen Sachen des Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht innerhalb von einem Mo-nat zurückverlangt hat, schulden wir nicht. FACTOR.partners vom Kunden überlassene Gegenstände und Unterlagen werden vom Kunden gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Für Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, haften wir nur bis zur Höhe des Materialwertes.
  11. Wir geraten nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbind-licher Fertigstellungstermine bedarf der Textform. Genannte Leistungstermine verstehen sich vorbehaltlich der Erfüllung sämtliche erfor-derlichen Mitwirkungspflichten des Kunden.
  12. Die Darstellung von Gegenstand, Reichweite und Wirkung unserer Leistungen und deren Verwendung durch den Kunden dient aus-schließlich der Leistungsbeschreibung und stellt kein selbstständiges Garantieversprechen dar. Garantien im Rechtssinne durch uns liegen nur bei Garantieabrede in Textform unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.

 

Beratung

 

  1. Beratungsleistungen erbringen wir ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Soweit für die Beratungsleistungen und die Erhebung erforderlicher Daten Dritte herangezogen werden, erfolgt die Heranziehung dieser Dritten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Namen und im Auftrag des Kunden. 
  2. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung der Beratungsleistung unter Berücksichtigung der jeweils mit dem Kunden vereinbarten An-forderungen, nicht jedoch ein bestimmtes Beratungsergebnis. Für Beratungsleistungen gilt stets Dienstvertragsrecht. Unsere Beratung Aussagen und Empfehlungen entsprechen dabei stets unserem besten Wissen und Gewissen. Bei mehreren möglichen Lösungsalternati-ven schulden wir nicht, dass eine bestimmte Alternative genannt oder vorrangig empfohlen wird.
  3. Soweit wir für den Kunden Beratungsleistungen und darüber hinaus auch weitere andere Leistungen erbringen, sind diese Leistungsteile jeweils als selbstständige Leistung zu qualifizieren. Soweit wir im Rahmen der Projektvorbereitung sowie der Konzeption und Planung von Maßnahmen und Leistungen für den Kunden tätig werden, gilt dies als Beratungsleistung. Die sich aus der Beratung ergebenden Leistungen werden wir mit dem Kunden abstimmen und zweckmäßige Maßnahmen aus dem Beratungsergebnis abstimmen. In der Umsetzungspha-se schulden wir keine erneute Überprüfung der Aufgabenstellungen, Annahmen und Rahmenbedingungen und können das mit dem Kunden abgestimmte Beratungsergebnis als Grundlage ansehen.
     
Medienproduktion

 

  1. Für die Entwicklung und Durchführung von Produktionen im Bereich Film, Foto, Animation und sonstigen Kreativleistungen (nachfolgend zusammenfassend: „Produktion“) durch uns gelten die folgenden Regelungen ergänzend:
  2. Wir erstellen für die Produktion einen Konzeptvorschlag, welcher die geplante Grundkonzeption sowie den voraussichtlichen Umfang sowie den Einsatzzweck der Produktion(en) aufzeigt.
  3. Nach Vorlage des Konzeptvorschlags hat der Kunde den Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber uns schriftlich oder per E-Mail freizugeben oder detaillierte Nachbesserungswünsche schriftlich oder per E-Mail darzustellen. 
  4. Nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellen wir einen Vorschlag für die Inhalte, beispielsweise das Storyboard entspre-chend dem Konzept. Nach dessen Präsentation durch uns und Kontrolle sowie Freigabe durch den Kunden erfolgt die Umsetzung der Pro-duktion. Lehnt der Kunde den Konzeptvorschlag in wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal hintereinander ab oder äußert er sich nicht innerhalb von 7 Tagen zur ersten oder einer angepassten Version, so haben wir das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die jeweilige Entwicklungsphase vereinbarte Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung der Entwicklungsphase nicht ausdrücklich vereinbart, so haben wir das Recht, eine anteilige Vergütung in Höhe von 20 % der für das Ge-samtprojekt vereinbarten Vergütung pro Entwicklungsphase zu verlangen.
     
Internetseiten/Webdesign/Applikationen

 

  1. Für die Konzeption und Erstellung von Internetseiten und App-Layouts (nachfolgend zusammenfassend: „Webinhalte“) durch uns gelten die folgenden Regelungen ergänzend:
  2. Wir erstellen für die Internetseite einen Konzeptvorschlag, welcher die geplante Anzahl und Verknüpfung sowie die wesentlichen Elemen-te der Webinhalte aufzeigt.
  3. Nach Vorlage des Konzeptvorschlags hat der Kunde den Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber uns schriftlich oder per E-Mail freizugeben oder detaillierte Nachbesserungswünsche in Textform darzustellen. Lehnt der Kunde den Konzeptvorschlag in wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als drei Mal hintereinander ab oder äußert er sich nicht inner-halb von 7 Tagen zum ersten oder einem angepassten Konzeptvorschlag, so haben wir das Recht, den Vertrag zu beenden und für die Kon-zeptentwicklungsphase eine anteilige Vergütung von 25 % der für das Gesamtprojekt vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist keine Vergü-tung vereinbart, so hat der Kunde uns die gemäß Angebot von uns vorgesehene, zumindest aber eine angemessene Vergütung für die Kon-zepterstellung zu zahlen. Ziff. VI.6 dieser AGB bleibt unberührt.
  4. Nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellen wir die Internetseite entsprechend dem Konzept. 
  5. Wir sind in der technischen Ausgestaltung der Internetseite frei, soweit keine Abweichung vom Konzeptvorschlag vorliegt. Ferner gelten geringfügige, zumutbare Abweichungen vom freigegebenen Konzeptvorschlag nicht als Mangel, sofern die Änderung technisch bedingt ist, keine wesentliche Einschränkung der Funktionalität der Internetseite verursacht und nur mit erheblichem Mehraufwand vermeidbar wäre. 
  6. Die Bereitstellung der Webinhalte erfolgt auf Datenträger oder durch Bereitstellung auf einem Webserver. Die Einrichtung und das Hosting der Internetseite ist durch uns vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nicht geschuldet.
  7. Wir haften im Hinblick auf die technische Kompatibilität von uns bereitgestellter Webinhalte sowie Web-Anwendungen ausschließlich für die jeweils vereinbarte Beschaffenheit. Die Kompatibilität mit Bildschirmauflösungen, Endgeräten, Browsern, Web-Technologien und Stan-dards ist ausschließlich im jeweils vereinbarten Umfang geschuldet. Im Zweifel schulden wir eine Kompatibilität mit den 2 am weitesten verbreiteten für das der Beauftragung vorangegangene Jahr als am weitesten verbreitet festgestellten Bildschirmauflösung. Einschränkun-gen, die sich aus der mobilen Darstellung von Inhalten üblicherweise ergeben, sind vertragsgemäß. Bei der Erstellung responsiver Inhalte schulden wir die vollständige Funktionsfähigkeit auf dem Stand der Technik entsprechenden, aktuellen mobilen Endgeräten mit großer Ver-breitung. Wir schulden nicht identische Darstellung auf unterschiedlichen Endgeräten, nicht die Berücksichtigung nicht verbreiteter Techno-logien, Bildschirmauflösungen oder Darstellungstechnologien und auch kein bestimmtes Erscheinungsbild auf einem bestimmten Endgerät, soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart. 
  8. Wir haften nicht für die Eignung von uns erstellter Webinhalte in Bezug auf die Erfüllung bestimmter rechtlicher oder technischer Stan-dards, soweit dies nicht Gegenstand der jeweiligen Beauftragung ist. Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden gewünschten Gestal-tung sowie die Erfüllung rechtlicher Anforderungen im Hinblick auf die Webinhalte des Kunden ist der Kunde verantwortlich. 
  9. Soweit im Rahmen von uns bereitgestellter Webinhalte und Programmierungen Standard-Programme und/oder Komponenten Dritter Verwendung finden (beispielsweise Standardsoftware, Open-Source-Software, Betriebssysteme, Server-Komponenten, Browser usw.), ist unsere Haftung und Verantwortung für deren Funktion und Kompatibilität vorbehaltlich unserer eigenen Leistung ausgeschlossen. Insbeson-dere sind wir nicht für Fehlfunktionen und Einschränkungen verantwortlich, die durch fehlerhafte Fremd-Software verursacht werden. Vor-behaltlich abweichender Vereinbarung besteht die Lizenzbeziehung im Hinblick auf Softwarekomponenten Dritter unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Software-Anbieter. 
  10.  Bei der Bereitstellung von Software und sonstigen Applikationen schulden wir die Bereitstellung des Binärcodes, jedoch nicht die Über-gabe von Quellcodes.
     
Dritte

 

  1. Wir dürfen nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Unsere Verantwortlichkeit für die uns obliegenden Vertragspflichten bleibt davon unberührt.
  2. Soweit vereinbart erfolgt die Auftragserteilung an Dritte nach Zustimmung des Kunden im Namen und Auftrag des Kunden. Werden Dritte im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen (Fremdleistungen), haften wir für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner sind wir nur verantwortlich, sofern dies aus-drücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird. Für etwaig an solche Dritten von uns leistende Vergütungen (Fremdkosten) können wir Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen. Gleiches gilt für sonstige Kosten und Auslagen, die auf-grund der Vorgaben bzw. Wünsche des Kunden für die jeweilige Produktion entstehen (z.B. Miet-, Reise-, Transport-, Unterbringungskosten).
  3. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung schulden wir lediglich die Leistungen in den Bereichen Konzeption und Design der jeweiligen Maßnahme und nicht die Umsetzung und/oder Lieferung des Leistungsergebnisses, wie z.B. des Werbematerials, der Fotos, des Films bzw. die Programmierung etwaiger Webseiten etc.. Sofern wir vereinbarungsgemäß die Umsetzung des Konzepts bzw. Designs organisiert, haften wir nicht für die Leistung der für die Umsetzung herangezogenen Unternehmen, es sei denn, wir sind aus-drücklich als Generalunternehmer oder Schuldner der Lieferung/Leistung benannt.
     
Allgemeine Mitwirkungspflichten

 

  1. Der Kunde hat uns alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und uns bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt. 
  2. Wir sind berechtigt, im Rahmen der Ausführung des Auftrages per Email mit dem Kunden zu kommunizieren. Soweit vom Kunden nicht anders verlangt und in Textform vereinbart, erfolgt elektronische Kommunikation ohne Inhaltsverschlüsselung. Der Kunde wird gebeten, von ihm übermittelte besonders geheimhaltungsbedürftige Daten beispielsweise durch Passwortschutz vor unbefugtem Zugriff zu sichern und uns vor einer derartigen Übermittlung über diesen Umstand sowie über die zur auftragsgemäßen Verwendung notwendigen Informationen in Kenntnis zu setzen.
  3. Der Kunde trägt für eine projektförderliche Kommunikation auf seiner Seite Sorge. Dies beinhaltet den tatsächlichen Empfang von uns an den Kunden gerichteter Nachrichten, die regelmäßige Prüfung des Posteingangs sowie die unter Berücksichtigung der vereinbarten zeitlichen Anforderungen kurzfristige Beantwortung von Fragen durch hinreichend qualifizierte und mit ausreichenden Entscheidungsvollmachten versehene Mitarbeiter.
  4. Wir können Angaben und Mitteilungen des Kunden als richtig und vollständig unterstellen und sind zu Nachforschungen und Nachfragen nicht verpflichtet. Wir werden den Kunden jedoch bei von uns erkannten Unrichtigkeiten oder Informationslücken auf diesen Umstand hinweisen. Verzögerungen, die sich aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verzögerter Mitwirkungen ergeben, berechtigen uns zu einer entsprechend späteren Bereitstellung unserer Leistung, und zwar auch dann, wenn dies während eines bereits eingetretenen Verzuges erfolgt.
  5. Der Kunde übergibt uns nur solche Vorlagen und Materialien, deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde erteilt uns darüber hinaus nur solche Weisungen, deren Ausführung nicht gegen Rechte Dritter oder Gesetzesvorschriften verstößt. Wir sind zu einer rechtlichen Prüfung ausdrücklich nicht verpflichtet, werden den Kunden auf erkannte Rechtsverletzungen jedoch hinweisen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen und Rechten Dritter sowie Schäden, Aufwendungen und Kosten frei, die auf vom Kunden zu vertretende Rechtsverletzungen zurückzuführen sind. 
  6. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Vertragsleistung sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Wir sind berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem in Textform vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt. Für abgenommene oder durch den Kunden bereitgestellte Inhalte ist unsere Haftung im Umfang der Abnahme/Bereitstellung durch den Kunden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Grammatik/Rechtschreibung, inhaltliche Richtigkeit, Verwendbarkeit für den vorgesehenen Zweck, rechtliche Zulässigkeit und sonstige derartige Faktoren und deren jeweilige Auswirkungen. Das Lektorat ist nur Bestandteil unserer Leistung, soweit dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet ist.
  7. Der Kunde ist für die Abklärung der für den Kunden geltenden rechtlichen Anforderungen an unsere Leistung verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde sicherzustellen, dass durch die Umsetzung kundenbezogener Anforderungen keine gewerblichen Schutzrechte, Rechte Dritter oder sonstige gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Wir sind nicht zu rechtlicher Beratung oder Recherche verpflichtet. Unberührt bleibt unsere Haftung für die Bereitstellung vertragsgemäßer urheberrechtlicher Nutzungsrechte im Hinblick auf die von uns erbrachten Leistungen.
  8. Eine Gewährleistung für die Freiheit entgegenstehender Rechte Dritter in Bezug auf unsere Leistung besteht ausschließlich in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland. Unberührt bleibt unsere Haftung dafür, dass wir das Leistungsergebnisses selbst und ohne rechtswidrige Verwendung von Materialien Dritter erstellt haben. Schutzrechtsrecherchen erfolgen ausschließlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist und unter dem Vorbehalt der Vergütung der Recherche im Umfang des Aufwands einer qualifizierten Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz nebst unserem Aufwand für Briefing, Betreuung und Aufbereitung des Rechercheergebnisses.
  9. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der für das jeweilige Projekt auf Kundenseite verantwortlich ist und der für das Projekt wesentliche Entscheidungen entweder selbst treffen oder kurzfristig herbeiführen kann. Der Ansprechpartner oder einer rechtzeitig benannte Stellvertreter ist während der üblichen Geschäftszeiten des Kunden kurzfristig erreichbar. Sofern sowohl der Kunde als auch wir einen Ansprechpartner/Vertreter benannt haben, erfolgt der Austausch vertragswesentlicher Informationen über diese Ansprechpartner.
     
Termine

 

  1. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist  wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von uns vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, allgemeine Gefährdungslagen oder Maßnahmen aufgrund Seuchen oder Krankheiten, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von uns zu vertretende Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung, Pandemievorfälle oder pandemiebedingte Einschränkungen der Verfügbarkeit von Leistungen, Einrichtungen und Mitwirkungen Dritter. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, bei einer mehr als drei Monate andauernden Verhinderung der Leistungen Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall hat uns der Kunde, soweit wir das Leistungshindernis nicht zu vertreten haben, den bis zur Kündigung bereits entstandenen Aufwand, nicht stornierbare Aufwendungen sowie unseren kalkulatorischen Gewinn für den Auftrag zu erstatten.
  2. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache nicht in unserem Verantwortungsbereich, können wir die angemessene Vergütung unseres tatsächlich entstandenen Mehraufwands verlangen. Dies gilt insbesondere bei Mehraufwand, der durch vom Kunden veranlasste Unterbrechungen oder Verzögerungen des Projekts entsteht, wobei in diesem Fall unsererseits ein Anspruch auf angemessene Anpassung des Zeitplans unter Berücksichtigung angemessener wieder Anlauf besteht. Auf diesen Umstand werden wir den Kunden in Textform hinweisen.
     
Nutzungsrechte

 

  1. Wir räumen dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) ein. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Übertragung von Nutzungsrechten sowie Unterlizenzierung bedürfen unserer Zustimmung in Textform. Die Überlassung offener, bearbeitungsfähiger Dateien an den Kunden ist nicht geschuldet, soweit eine derartige Verpflichtung nicht in Textform vereinbart wurde. Alle Rechte an Zwischenergebnissen, Vorschlägen oder Entwürfen sowie Konzepten und Ausschreibungsbeiträgen verbleiben vorbehaltlich abweichender Vereinbarung in Textform bei uns; der Kunde ist zu einer Eigennutzung nur mit unserer Zustimmung berechtigt.
  2. Ist für die Leistung einer Abnahme vorgesehen, so steht die Einräumung von Nutzungsrechten unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung der Abnahme der Leistung durch den Kunden. Wir verpflichten uns, dem Kunden auf dessen in Textform äußerte Aufforderung hin die zur Nutzung unserer Leistung erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen, wenn der Kunde eine Abnahme aus berechtigten Gründen begründet verweigert und gleichwohl vor Erteilung der Abnahme zur Wahrung seiner berechtigten geschäftlichen Interessen die Nutzung der Leistung benötigt.
  3. Bei unberechtigter Nutzung ist der Kunde zur Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei unsere weiteren Ansprüche und Rechte unberührt bleiben. Die Mindestvergütung beträgt das 1,5-fache der für die Nutzung nach den Regelsätzen von uns zum Zeitpunkt der Nutzung zu entrichtenden Vergütung. Sofern eine solche Vergütung nicht vorgesehen oder ein entsprechendes Angebot unterbreitet ist, gilt das 1,5–fache der Regelvergütung nach dem für das jeweilige Arbeitsergebnis anwendbarem Vergütungstarifvertrag oder anwendbarer Honorartabelle, wobei für Designleistungen der Vergütungstarifvertrag Design (AGD), für Fotografien die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing Anwendung finden. Unser Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch, soweit eine Gestaltung im Einzelfall nicht die urheberrechtlichen Schöpfungshöhe erreicht.
  4. Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die Gesamtleistung geschuldeten Entgelts. Es werden keine teilweisen Rechte bei teilweiser Zahlung eingeräumt. Eine Verwendung vor vollständiger Zahlung und die Nutzung von uns im Rahmen kostenlos erbrachter Bewerbungsleistung (z.B. Pitches) bereitgestellte Materialien durch den Kunden ist unberechtigt und unzulässig.
  5. Soweit wir für den Kunden auftragsgemäß Fremdmaterial bereitstellen (z.B. Stock-Fotos, deren Rechte bei Dritten liegen), hat der Kunde die hierfür jeweils geltenden Beschränkungen des Nutzungsrechts zu beachten. Für Internetseiten oder mobile Apps bereitgestellte Materialien dürfen in der Regel nicht im Rahmen anderer Internetseiten oder anderer Medien verwendet werden. Unsere Haftung für Überschreitungen des Nutzungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  6. Wir sind   auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte   berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen unserer Eigenwerbung sowie zur Teilnahme an Wettbewerben, insbesondere auch im Internet, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Kunden zu verwenden. 
     
Eigentumsvorbehalt

 

Wir behalten uns bei Lieferungen von Sachen das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Kaufsache durch uns ist gleichzeitig ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
 

Rechnungsstellung

 

  1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang in Textform unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt.
  2. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere bei Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den abgenommenen Leistungsteil. 
  3. Gerät der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung trotz Mahnung in Verzug oder erlangen wir Kenntnis von Umständen, die erhebliche Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden begründen (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder negative Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch ein anerkanntes Wirtschaftsauskunftsunternehmen) sind wir berechtigt, sämtliche bis dorthin erbrachten Leistungen abzurechnen und unsere Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einzustellen. Wir sind ferner berechtigt, die Fortführung der Leistung von einer die voraussichtlichen Aufwendungen sowie unsere Vergütung umfassenden Vorkasse abhängig zu machen. Ansprüche oder Rechte gegen uns wegen einer berechtigten Leistungseinstellung im Verzugsfall sind ausgeschlossen.
  4. Kann ein Auftrag aus nicht von uns zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Kunden gem. § 648 BGB), schuldet der Kunde uns für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 70 % der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Dem Kunden bleibt der Nachweis höherer und uns der Nachweis geringerer ersparte Aufwendungen vorbehalten.
  5. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  6. Der Kunde ist für eventuelle Entgelte bzw. Beiträge an Verwertungsgesellschaften sowie für die Abgabe an die Künstlersozialkasse selbst verantwortlich und hat diese Kosten zu tragen.
     
Mängelhaftung

 

  1. Nach erfolgter Freigabe durch den Kunden sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen und Entwürfe befreit. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler. 
  2. Bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht vermeidbare, material- und verfahrensbedingte Abweichungen von Proben, Mustern, Korrekturausdrucken oder sonstigen Vorlagen in Farbe, Größe und Gestalt von der endgültigen Produktion gelten nicht als Mangel. Im Bereich der digitalen Druckvorstufe sind material- und verfahrensbedingte Abweichungen zwischen digitaler Wiedergabe und finalen Produktionsergebnis denkbar. Dies betrifft insbesondere unter Berücksichtigung der jeweils verwendeten Technik unvermeidliche Abweichungen einer Darstellung am Bildschirm vom endgültigen Druckergebnis. Soweit solche Abweichungen nicht zu einer Einschränkung der Tauglichkeit des Endprodukts führen, liegt kein Mangel vor. Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung gelten Leistungen von Druckereien und sonstiger Dienstleister im Bereich der digitalen oder analogen Druckvorbereitung und Druckausführung als Fremdleistungen im Sinne von obiger Nr. 5.2.
  3. Wir haften nicht für die wettbewerbs-, design- patent- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Leistungsergebnissen, ferner nicht für deren Tauglichkeit oder Zulässigkeit zur Erlangung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte. 
     
Sonstige Haftung

 

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir gegenüber dem Kunden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für etwaig übernommene Garantien. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Organe und gesetzlichen Vertreter sowie auch entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche.
 

Verschwiegenheit/Datenschutz

 

  1. Wir verpflichten uns, über Geschäfts und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen des Kunden, die uns im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Vertrauliche Informationen des Kunden werden wir ausschließlich zu Zwecken der Vertragsbeziehung mit dem Kundennutzen und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht zur Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Als vertraulich gelten alle Geschäftsgeheimnisse des Kunden nach Maßgabe des Geschäftsgeheimnisgesetzes.
  2. Sofern und soweit unsere Leistung die Verarbeitung personenbezogener Daten für den Kunden in dessen Auftrag nach Maßgabe von Art. 28 DatenschutzGrundverordnung zum Gegenstand hat, werden wir mit dem Kunden auf dessen Wunsch hin eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen schließen. Die Zustimmung zu Vereinbarungen, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Inhalte vorsehen, beispielsweise die Vereinbarung von Vertragsstrafen oder die Erteilung von Garantien, schulden wir nicht. Für eine sich daraus ergebenden Verzögerung oder Beeinträchtigung der Projektarbeit sind wir nicht verantwortlich. Verlangt der Kunde den Abschluss von Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung, die über den gesetzlichen Pflichtinhalt hinausgehen, so erstattet uns der Kunde unabhängig von einem tatsächlichen Abschluss die Kosten der rechtlichen Prüfung und Verhandlung des Vertragsvorschlags nach Maßgabe eines Stundensatz von Euro 250,00, zumindest jedoch Euro 250,00 je Vereinbarung. Gleiches gilt entsprechend für vom Kunden geforderte Verschwiegenheitsvereinbarungen oder Verschwiegenheitserklärungen, die über die Anforderungen des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen hinausgehen.
     
Schlussbestimmungen

 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch, sofern unsere Leistung bestimmungsgemäß im Ausland verwendet wird.
  2. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Hamburg.
Stand: April 2021